📊 Erbschaftsteuerrechner

Berechnen Sie schnell und kostenlos Ihre voraussichtliche Erbschaftsteuer – auf Basis des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG).

⚠ Hinweis: Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung. Er ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an ASBN Steuerberatung, Bad Nauheim.

Ihre Angaben



Gesamtwert des vererbten/geschenkten Vermögens (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Betriebsvermögen etc.)

Nachlassverbindlichkeiten, Bestattungskosten (Pauschale 10.300 €), Erblasserschulden, Vermächtnisse etc.

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (nur als grobe Schätzung – bitte mit Berater abstimmen)

📊 Ihr Ergebnis

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Füllen Sie das Formular links aus, um Ihre Erbschaftsteuer zu berechnen.

📌 Was der Rechner berechnet

Persönlicher Freibetrag, Versorgungsfreibetrag (bei Erbschaft), steuerpflichtiger Erwerb und die geschuldete Erbschaftsteuer gemäß §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG.

📌 Was der Rechner nicht berechnet

Bewertungsabschläge, Betriebsvermögensverschonungen, Familienheim-Steuerbefreiung, komplexe Nachlassverbindlichkeiten. Bitte Beratung einholen.

✓ 10-Jahres-Frist nutzen

Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast erheblich senken. Mehr Tipps →

Ihr Ergebnis überrascht Sie?

Eine professionelle Steuerplanung kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren. Dipl.-Kfm. André Schöne von der ASBN Steuerberatung berät Sie zu allen Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung.

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Dipl.-Kfm. André Schöne Steuerberater · ASBN Steuerberatung, Bad Nauheim