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Erbschaftsteuer
verstehen & berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erbschaftsteuerrechner, erfahren Sie alles über Freibeträge und Steuersätze – und holen Sie sich professionelle Beratung bei ASBN in Bad Nauheim.

Alles rund um die Erbschaftsteuer

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Steuerrechner

Berechnen Sie schnell und einfach Ihre voraussichtliche Erbschaftsteuer – mit Freibeträgen, Versorgungsfreibeträgen und aktuellem Steuersatz.

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Grundlagen

Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze und Bewertungsregeln – verständlich erklärt. Mit Tabellen und praxisnahen Beispielen.

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Tipps & Tricks

Erfahren Sie, wie Sie durch kluge Planung, Schenkungen zu Lebzeiten und Gestaltungsoptionen legal Steuern sparen können.

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So funktioniert der Erbschaftsteuerrechner

Geben Sie einige Angaben ein und erhalten Sie sofort eine detaillierte Berechnung Ihrer Steuerlast.

1

Verwandtschaft wählen

Wählen Sie das Verhältnis zum Erblasser – bestimmt Steuerklasse und Freibetrag.

2

Nachlasswert eingeben

Tragen Sie den Gesamtwert des Erbes ein (Immobilien, Bankguthaben, etc.).

3

Freibeträge prüfen

Der Rechner ermittelt automatisch alle zutreffenden Freibeträge.

4

Ergebnis & Beratung

Sehen Sie die Steuerlast und fragen Sie direkt eine Beratung bei ASBN an.

Persönliche Freibeträge 2025

Diese Beträge bleiben erbschaftsteuerfrei – und können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Verwandtschaftsverhältnis Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner I 500.000 €
Kinder (eigene, adoptierte, Stiefkinder) I 400.000 €
EnkelkinderI200.000 € / 400.000 €*
Eltern & Großeltern (nur Erbfall)I100.000 €
Geschwister, Nichten, NeffenII20.000 €
Alle übrigen PersonenIII20.000 €

* 400.000 € wenn das Elternteil vor dem Erbfall verstorben ist. | Quelle: § 16 ErbStG

Die wichtigsten Steuer-Tipps

Mit der richtigen Planung lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren – ganz legal.

Tipp 01

Schenkungen zu Lebzeiten

Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche Steuervorteile erzielt werden.

✓ Bis zu 400.000 € steuerfrei
Tipp 02

Familienheim-Regelung

Das selbstbewohnte Eigenheim kann unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerfrei auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden.

✓ Ggf. 100 % steuerfrei
Tipp 03

Betriebsvermögen

Für Betriebsvermögen und Unternehmensanteile gelten besondere Verschonungsregelungen (85 % oder 100 % Verschonung) bei Fortführung des Unternehmens.

✓ Bis zu 100 % Verschonung

Individuelle Beratung durch einen Experten

Erbschaftsteuerrecht ist komplex. Jede Situation ist anders. Lassen Sie sich von Dipl.-Kfm. André Schöne und dem Team der ASBN Steuerberatung in Bad Nauheim persönlich beraten – für die optimale Lösung in Ihrem Fall.

AS
Dipl.-Kfm. André Schöne Steuerberater · ASBN Steuerberatung Bad Nauheim

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