Nutzen Sie unseren kostenlosen Erbschaftsteuerrechner, erfahren Sie alles über Freibeträge und Steuersätze – und holen Sie sich professionelle Beratung bei ASBN in Bad Nauheim.
Berechnen Sie schnell und einfach Ihre voraussichtliche Erbschaftsteuer – mit Freibeträgen, Versorgungsfreibeträgen und aktuellem Steuersatz.
Zum Rechner →Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze und Bewertungsregeln – verständlich erklärt. Mit Tabellen und praxisnahen Beispielen.
Grundlagen lesen →Erfahren Sie, wie Sie durch kluge Planung, Schenkungen zu Lebzeiten und Gestaltungsoptionen legal Steuern sparen können.
Tipps entdecken →Geben Sie einige Angaben ein und erhalten Sie sofort eine detaillierte Berechnung Ihrer Steuerlast.
Wählen Sie das Verhältnis zum Erblasser – bestimmt Steuerklasse und Freibetrag.
Tragen Sie den Gesamtwert des Erbes ein (Immobilien, Bankguthaben, etc.).
Der Rechner ermittelt automatisch alle zutreffenden Freibeträge.
Sehen Sie die Steuerlast und fragen Sie direkt eine Beratung bei ASBN an.
Diese Beträge bleiben erbschaftsteuerfrei – und können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
| Verwandtschaftsverhältnis | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder (eigene, adoptierte, Stiefkinder) | I | 400.000 € |
| Enkelkinder | I | 200.000 € / 400.000 €* |
| Eltern & Großeltern (nur Erbfall) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Alle übrigen Personen | III | 20.000 € |
* 400.000 € wenn das Elternteil vor dem Erbfall verstorben ist. | Quelle: § 16 ErbStG
Mit der richtigen Planung lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren – ganz legal.
Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche Steuervorteile erzielt werden.
✓ Bis zu 400.000 € steuerfreiDas selbstbewohnte Eigenheim kann unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerfrei auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden.
✓ Ggf. 100 % steuerfreiFür Betriebsvermögen und Unternehmensanteile gelten besondere Verschonungsregelungen (85 % oder 100 % Verschonung) bei Fortführung des Unternehmens.
✓ Bis zu 100 % VerschonungErbschaftsteuerrecht ist komplex. Jede Situation ist anders. Lassen Sie sich von Dipl.-Kfm. André Schöne und dem Team der ASBN Steuerberatung in Bad Nauheim persönlich beraten – für die optimale Lösung in Ihrem Fall.